Germania / Desaparecidos / Giustizia : COME ADERIRE all'Appello della Coalizione contro l'Impunità




In risposta alle richieste di chiarimento SU COME ADERIRE alla campagna promossa dalla "Coalizione contro l'impunità - Verità e giustizia per i desaparecidos tedeschi in Argentina" ( v. precedente comunicazione in http://lists.peacelink.it/latina/msg05390.html ) :

- Il sito ufficiale di questa organizzazione tedesca con sede a Nürnberg si trova in: http://www.menschenrechte.org/Menschenrechte/Koalition.htm .

- La 'Coalizione' è composta da "numerosi organismi tedeschi di difesa dei diritti umani e da istanze delle chiese cattolica ed evangelica che fin dal 1998 hanno risposto positivamente all'appello dei familiari tedeschi dei desaparecidos in Argentina". La Coalizione ha già presentato denuncie penali presso la Procura di Nürnberg / Fürth per 34 dei quasi 100 casi noti di desaparecidos tedeschi in Argentina.

- La presente campagna è motivata - tra l'altro - dalla recente decisione di un PM della Procura di Norinberga che ha ritenuto di non procedere in uno dei casi perchè non è stato trovato il corpo del "desaparecido", avvallando così l'ipotesi che questa persona potrebbe essere ancora viva... Si tratta dell'argomentazione "non c'è corpo = non c'è reato" che sembrava ampiamente superata ovunque e che - se fosse confermata a Norinberga - comporterebbe un grave precedente a favore di coloro che hanno compiuto questi crimini e che - non a caso - hanno deciso di non restituire i resti delle loro vittime alle rispettive famiglie.

- Allego in calce copia di un ESEMPIO di e-mail da inviare alla Dr. Beate Merk, Ministro di Giustizia della Bavaria e

vi prego di difondere questo messaggio.

----

ESEMPIO:

>>>>>>> INTESTAZIONE :

Data - Date:
Per - To: poststelle at stmj.bayern.de
Da - From:
Oggetto - Subject: Entscheidung der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth bezüglich in Argentinien "Verschwundener"
Con copia a - Cc: Koalition gegen Straflosigkeit <koalition at menschenrechte.org>


>>>>>>> TESTO DELL'EMAIL :


Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Beate Merk

Wie ich erfahren habe, hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth zeitgleich zu ihrer wegweisenden Entscheidung in den Fällen Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank das Ermittlungsverfahren gegen einen beschuldigten Mercedes-Manager wegen der „verschwundenen“ Gewerkschafter von Mercedes-Benz Argentinien ebenso eingestellt wie die Ermittlungen im Fall der deutschstämmigen "Verschwundenen".

Den mir vorliegenden Informationen nach erfolgte die Entscheidung, ohne alle verfügbaren Beweismittel ausreichend ausgeschöpft zu haben.

Die Begründung der Einstellung im Fall Mercedes-Benz ist für mich nicht nachvollziehbar:

Mit dem Argument "im Zweifel für den Angeklagten", werden die Ermittlungen gegen den beschuldigten Mercedes-Manager eingestellt. Die Staatsanwaltschaft selbst stellt fest, die Angaben des Beschuldigten Mercedes-Managers seien widersprüchlich. Soweit auch die Aussagen des Hauptbelastungszeugen für widersprüchlich gehalten werden, sind weitere Ermittlungen erforderlich und eine Einstellung des Verfahrens völlig unverständlich.

Gleichzeitig sei - so die Staatsanwaltschaft, der Tod des Gewerkschafters Diego Núñez, für dessen "Verschwinden" der Mercedes-Manager mitverantwortlich gemacht wird, nicht sicher, da es "Verschwundene" gäbe, die überlebt hätten. Ein Mord könne daher nicht nachgewiesen werden.

Den Angehörigen der "Verschwundenen" wurde von den für Verschleppung, Folter und Mord verantwortlichen Militärs mitgeteilt, dass Ehemann, Vater, Sohn oder Tochter die Familie wohl verlassen hätten. Die Argumentation der Nürnberger Staatsanwälte erweckt in unangenehmer Weise Erinnerungen an diese zynische und menschenunwürdige Umgangsweise des argentinischen Regimes mit den Hinterbliebenen.

Die Menschenrechtsverletzungen des Pinochet-Regimes in Chile wurden der Weltöffentlichkeit sofort bekannt, da viele Menschen unmittelbar nach ihrer Verhaftung erschossen und die Leichen den Angehörigen zurückgegeben wurden. Daraufhin ging man auch dort nach bewusstem Kalkül zur diskreteren Strategie des „Verschwindenlassens“ über, um, wie in Argentinien, internationalen Protest, wirtschaftliche Sanktionen und eventuelle Strafverfahren zu vermeiden. Die definitive Einstellung dieses Falles wäre gleichbedeutend mit einer Aufmunterung an alle Diktatoren dieser Welt, politische Dissidentinnen und Dissidenten weiterhin ermorden und ihre Leichen „verschwinden“ zu lassen, da Mord in dieser Form gerichtlich nicht geahndet wird.

Die Verfahren im Ausland (z.B. in Deutschland) wegen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien tragen wesentlich dazu bei, im Sinn des internationalen Menschenrechtsschutzes die Täter auch noch Jahre später für ihre begangenen Menschenrechtsverbrechen - notfalls im Ausland gerichtlich zu belangen. Entscheidungen wie die der Nürnberger Staatsanwälte im Fall Mercedes-Benz konterkarieren diese Bemühungen, ebenso wie die Bemühungen auf UN-Ebene, das "Verschwindenlassen" durch eine Konvention zu ächten.

Unverständlich ist für mich auch die Einstellung der Fälle von „Verschwundenen“ ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Nach § 6 Strafgesetzbuch sieht auch das deutsche Strafrecht für schwerste Verbrechen wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit eine Strafbarkeit unabhängig von der Staatsangehörigkeitsfrage vor. In den Fällen der Nachkommen exilierter deutscher Juden liegt noch keine höchstrichterliche Entscheidung darüber vor, dass der Schutz den deutschen Strafrechtes diesen Personen nicht zukäme.

Nachdem die Staatsanwaltschaft ebenso wie das Amtsgericht Nürnberg durch ihre bisherigen mutigen Entscheidungen in den Fällen Käsemann und Zieschank auf internationaler Ebene allgemeine Beachtung gefunden haben, muss sich die Staatsanwaltschaft bei ihren Entscheidungen auch ihrer internationalen Verantwortung stellen - indem sie es vermeidet, ein weltweit für den internationalen Menschenrechtsschutz fatales Signal zu setzen. Zudem gefährdet die Einstellung der Fälle die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit in Argentinien selbst, die erst durch die Auslandsprozesse in Gang gekommen ist.

Aus den genannten Gründen halte ich es für unabdingbar, dass

-       im Fall Mercedes Benz weiter ermittelt und Anklage erhoben wird;
- in den Fällen der "Verschwundenen" ohne deutschen Pass weiter ermittelt wird.
-       in den Fällen der Nachkommen jüdischer Deutscher weiter ermittelt wird.

Hochachtungsvoll

>>>>>>> FIRMA IN CALCE AL TESTO

Nome Cognome
(eventuale riferimento a professione, organizzazione, ecc.)
città di residenza, Italien